Rechtsgebiete
Mit einem Team qualifizierter und erfahrener Rechtsanwälte und Fachanwälte betreuen wir Sie unter anderem auf folgenden Rechtsgebieten:
Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht bildet einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Unabhängig von der rechtlichen Einordnung Ihres Sachverhaltes und unabhängig vom einschlägigen Vertragstypus – sei es ein Arbeitsvertrag, Architektenvertrag, Bauvertrag, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Kaufvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Reisevertrag, Werklieferungsvertrag, Werkvertrag oder auch ein atypischer oder gemischter Vertrag – wir setzen Ihre Primär- (Erfüllung) und ggfs. bestehenden Sekundäransprüche (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadens-, Aufwendungsersatz) effektiv durch.
Weiter kümmern wir uns für Sie um die Ausgestaltung von Verträgen jeglicher Art.
Arbeitsrecht
Wir vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und sonstige Führungskräfte in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaften)
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Überarbeitung von Arbeitsverträgen
- Beendigung von Arbeitsverträgen
- Kündigungsschutzklage
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Verhinderung von Sperrzeiten
- Vorbereitung von Abmahnungen und Kündigungen
- Zeugnisrecht
- Überstunden- und Urlaubsansprüche
- Entgeltfortzahlungsansprüche
- Mitbestimmungsrecht (Betriebsräte, Personalräte)
- Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen
- und Tarifverträgen
- Eingruppierungsfragen
- Einigungsverfahren vor Einigungsstellen
- betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsübergänge
- öffentliches Dienst- und Beamtenrecht
- Konkurrentenklage
Bankrecht
Das Bankrecht stellt eine Querschnittsmaterie verschiedener Gesetze und gesetzesähnlicher Rechtsnormen dar, die sich primär mit den Rechtsverhältnissen im Kreditwesen, den Bankgeschäften und dem Bankenaufsichtsrecht befassen.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden (AGB, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen)
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
- Zahlungsverkehr (Überweisungs-, Lastschrift, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft)
- Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht (Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung)
- Factoring/Leasing
- Geldwäsche
Bau- und Architektenrecht
Wir vertreten und beraten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen seit Jahren in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Profitieren Sie von unseren umfassenden Erfahrungen in der rechtlichen Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Bauvertragsrecht
- AGB – wichtige Klauseln
- VOB/B Werkverträge
- BGB Werkverträge
- BGB Bauverträge
- BGB Verbaucherbauverträge
- Bauträgerverträge
- Einheitspreisverträge
- Pauschalpreisverträge
- Kooperationsverträge
- Leistungsverzeichnis
- Behinderung
- Bauzeiten
- Fristen
- Verzögerungen
- Vertragsstrafen
- Nachtragsmanagement (geänderte und zusätzliche Leistungen)
- (konkludente, förmliche, fiktive) Abnahme
- Abnahmeverweigerung
- Fertigstellungserklärung
- Gewährleistung
- Symptomtheorie
- Nachbesserungsrechte und Nachbesserungsansprüche
- Ersatzvornahme
- unverhältnismäßiger Mängelbeseitigungsaufwand
- Schadenersatz
- Minderung
- Verjährung
- Abrechnung und Zahlung
- Abschlagsrechnungen
- Schlussrechnungen / Schlusszahlungswirkung
- Vergütungsansprüche
- Zusatzvergütungen
- Honorarvereinbarung / Mindestsätze
- Kündigung und Rechtsfolge für die Vergütung
- Leistungsverweigerungsrecht
- Verjährung
- Gesamtschuldnerhaftung
- bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Angelegenheiten (Baugenehmigung, Stilllegungs-, Abrissverfügung etc.)
- Architektenrecht
- Leistungsphasen
- HOAI
- Urheberrecht
- vertragliche und deliktische Haftung des Architekten (insbesondere Bauleitung)
- Prüfungs- und Hinweispflichten
- Bausummenüberschreitung
- gesamtschuldnerische Haftung (insbesondere mit Architekten)
Erbrecht
Das Erbrecht besteht im objektiven Sinn aus den Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Seit Jahren beraten wir allumfassend Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer bezüglich aller in Betracht kommenden erbrechtlichen Fragestellungen.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Testament
- Erbvertrag
- Erbschaft/gesetzliche Erbfolge
- Erbschaftsteuer
- Enterbung
- Kosten in Erbsachen
- Pflichtteilsansprüche
- Rechte des Erben
- Vermächtnis
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Erbschaftsausschlagung
Familienrecht
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Wir unterstützen Sie hier umfassend, insbesondere bei allen Themen, die im Zusammenhang mit einer Trennung/Scheidung stehen.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Gestaltung von Eheverträgen
- Trennung, Trennungsfolgenberatung
- Scheidung, Scheidungsfolgevereinbarungen
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Betreuungsunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung wie z.B. Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Eheverträge, Hausratsteilung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Unterhaltsvorschuss durch Stadt und Gemeinde
- Wohnungszuweisung
- familienbezogenes Erbrecht
- Teilungsversteigerungsverfahren bei gemeinsamen Immobilien
- Vormundschaft, Pflegschaft, Betreuung
- Scheidungsverfahren
- Vermögensauseinandersetzung (gemeinsame Immobilien, gemeinsame Bankkonten, etc.)
- Elternunterhalt
- Versorgungsausgleich, Abänderung des VA
- Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten
Forderungsmanagement
Gerne kümmern wir uns um die Geltendmachung und Vollstreckung ihrer Forderungen. Ob im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens, einer außergerichtlichen anwaltlichen Aufforderung ihres Schuldners oder der Erhebung einer Klage, wir erstreiten für Sie einen Zahlungstitel, auf dessen Grundlage unsere Forderungsabteilung die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Allgemeines Forderungsmanagement
- Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Verfassen anwaltlicher Aufforderungsschreiben
- Erhebung von Zahlungsklagen
- Inkasso und Zwangsvollstreckung wegen sämtlicher Forderungen
- Betreiben der Forderungspfändung
- schnelle Sicherung von Ansprüchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- Zwangsvollsteckung in Immobilien
- Pfändungen in Rentenansprüche oder Lebensversicherungen
- Pfändungen in Erbansprüche
Gesellschaftsrecht
Gerne beraten und vertreten wir Sie in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts – unabhängig von der Gesellschaftsform. Zu unseren Mandanten gehören Personengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die oHG (offene Handelsgesellschaft) und die KG (Kommanditgesellschaft), wie auch Kapitalgesellschaften, insbesondere GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft).
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Gesellschaftsrecht (Entstehen, Betreiben und Beenden einer Gesellschaft)
- Handelsrecht und Gesellschaftsrecht mit seiner Wirkung auf den gesamten Geschäftsbereich eines jeden Unternehmens
- die Wahl der Unternehmensform im Hinblick auf Haftung, Organisation etc.
- Rechte der Gesellschafter gegenüber der jeweiligen Gesellschaft, gegenüber anderen Gesellschaftern und Gesellschaftsgruppen
- Recht der Handels- und Kapitalgesellschaften, insbesondere Rechte, Pflichten und Haftung
Handelsrecht
Wir vertreten Sie in den folgenden, teilweise mit dem Gesellschaftsrecht und dem Steuerrecht zusammenhängenden Angelegenheiten des Handelsrechts:
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Beratung und Gestaltung zum Recht des Handelsstandes
- Kaufmannsbegriff
- Firmenrecht
- Stellvertretung im Unternehmen
- Beratung und Gestaltung zum Vertriebsrecht
- Vertriebsformen
- Recht der Handelsvertreter
- Recht der Vertragshändler
- Vertriebsverträge
- Beratung und Gestaltung zum Recht der Handelsgeschäfte
- Besonderheiten der Handelsgeschäfte, Handelsbräuche
- Handelskauf
- AGB unter Kaufleuten
- kaufmännische Bürgschaft
- Wertpapierrecht
- Beratung und Gestaltung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
- Due Diligence
- Unternehmensbewertung
- Kaufvertrag und alle mit dem Kaufvertrag zusammenhängenden Verträge und Erklärungen
- Umstrukturierung durch Unternehmensübertragung
- Unternehmenskauf im Insolvenzverfahren
- Beratung und Gestaltung in Handelsregisterangelegenheiten
- Beratung und Gestaltung zum Internationalen Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht
Handelsvertreterrecht
Zum Schutz der Handelsvertreter und der vertretenen Unternehmen enthalten die §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) eine Vielzahl von Bestimmungen, auf deren Grundlage die rechtliche Stellung des Handelsvertreters – unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung – konkretisiert wird. Wir schöpfen insbesondere aus einer langjährigen Erfahrung bei der Geltendmachung bzw. Abwehr von Handelsvertreterausgleichsansprüchen gem. § 89b HGB.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Handelsvertreterrecht
- Handelsvertreterprovision (Entstehung, Fälligkeit)
- Bezirksvertreter und Vermittlungsvertreter
- Zustandekommen des Auftrages
- Entfallen des Provisionsanspruches
- Provisionsabrechnung
- Anforderung an die Provisionsabrechnung
- Verjährung der wechselseitigen Ansprüche aus dem Handelsvertretervertrag
- gerichtliche Geltendmachung und Vollstreckung von Ansprüchen aus dem Handelsvertretervertrag
- Handelsvertreterausgleich aus § 89b HGB
- Voraussetzung des Ausgleichsanspruches
- Beendigungsgründe
- Neukundenwerbung
- Provisionsverlust und Unternehmervorteile
- Konkurrenzverbot der Handelsvertreter
- Eigengeschäfte der Handelsvertreter
- Versicherungsvertreter
Insolvenzrecht
Wir begleiten Sie wirtschaftlich und rechtlich beratend im Vorfeld und während der gesamten Dauer eines formellen Insolvenzverfahrens. Entsteht Handlungsbedarf durch die Insolvenz eines Dritten, treiben wir Ihre Forderungen bei und machen Ihre Sicherungsrechte geltend. Beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen aus einer Insolvenz heraus unterstützen wir Sie in allen Stufen des Insolvenzverfahrens. Wir berücksichtigen dabei die enge Wechselwirkung zwischen Insolvenzrecht und Sanierungsberatung. Für uns steht die Unterstützung bei allen Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz im Vordergrund, insb. beraten wir im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Insolvenz in Eigenverwaltung.
Herr RA Bohn verfügt im Insolvenzrecht über besondere Erfahrungswerte sowie ein umfassendes Netzwerk zu Insolvenzverwaltern, Wirtschaftsprüfern, Steuer-, ESUG- und Unternehmensberatern.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags
- Wirkungen der Verfahrenseröffnung
- Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters
- Sicherung und Verwaltung der Masse
- Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- Abwicklung der Vertragsverhältnisse
- Insolvenz in Eigenverwaltung
- Insolvenzgläubiger
- Insolvenzanfechtung
- Arbeitsrecht und Sozialrecht in der Insolvenz
- Steuerrecht in der Insolvenz
- Gesellschaftsrecht in der Insolvenz
- Insolvenzstrafrecht
- Insolvenzverfahrensrecht
- Insolvenzeröffnungsverfahren
- Regelverfahren
- Planverfahren
- Verbraucherinsolvenz
- Verfahren zur Restschuldbefreiung
- Sonderinsolvenzen
Maklerrecht
Wir beraten und vertreten Sie bezüglicher aller Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit einem Maklervertrag ergeben können.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Immobilienmakler
- Maklerprovision
- Maklervertrag
- Versicherungsmakler
- Vorkenntnis
- Widerrufsbelehrung
Medizinrecht
Das Medizinrecht beschränkt sich in der anwaltlichen Praxis größtenteils auf das sog. Arzthaftungsrecht. Hier sind die zivilrechtlichen Folgen (Schadensersatz, Schmerzensgeld) einer fehlerhaften Behandlung bzw. einer ungenügenden Aufklärung über bestehende Behandlungsrisiken zu klären. Wir vertreten auf diesem Gebiet sowohl Ärzte als auch Patienten.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir betreuen Vermieter und Mieter seit Jahren allumfassend auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts – d.h. von der Eingehung des Mietverhältnisses, dessen inhaltlicher Ausgestaltung über Mietanpassung und Nebenkostenabrechnungen, etwaig notwendig werdender Abmahnungen und Fragen, den Inhalt und die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses betreffend, bis hin zur (außer-/ordentlichen) Kündigung und Erhebung der Räumungsklage respektive der Verteidigung hiergegen (Widerspruch, Klageabweisungsantrag).
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Grundstücksrecht
- Mietrecht, insb. Wohnraummietrecht
- Beratung bei Abschluss und Überprüfung des Mietvertrages
- Kündigung, Räumungsklage, einstweilige Verfügung
- vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses (Mietaufhebungsverträge)
- Mieterhöhung
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
- Kaution
- Schönheitsreparaturen und Instandhaltung
- Gewerbemietrecht
- Mieterhöhung, Staffelmiete, Indexierung
Sozialrecht
Artikel 1 des Grundgesetzes lautet: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Als Folge dieses Auftrags wurde über Jahrzehnte hinweg das deutsche Sozialrecht entwickelt. Das Sozialrecht erfasst alle öffentlich-rechtlichen Normen, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Die vorbenannten Normen gewähren deshalb Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung etc.) auf Sach- oder Geldleistungen, die wir für Sie geltend machen.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Schwerbehindertenrecht (Arbeits- und Sozialrecht, insb. GdB Feststellungsverfahren, Kündigungsrecht)
- Berufsunfähigkeitsrente
- teilweise / vollständige Erwerbsminderungsrente
- Altersrente
Speditions- und Transportrecht
Der nationale und internationale Warenverkehr nimmt seit Jahren zu, dies u.a. bedingt durch immer engmaschigere Vertriebsnetze infolge der Globalisierung sowie der Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU. Zur Abwicklung dieses steigenden Warenverkehrs sind in der Regel eine Vielzahl von Verträgen zwischen Versendern, Spediteuren, Transporteuren, Lageristen, Empfängern und weiteren Beteiligten erforderlich. Diese beruhen sowohl auf nationalen als auch – bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – internationalen Gesetzen und Bestimmungen sowie den Bedingungswerken der Transport- und Speditionsbranche, die wir für Sie durchdringen.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Speditionsrecht, Transportrecht
- allgemeines Frachtrech (HGB)
- grenzüberschreitender Straßentransport (CMR)
- Lagerhaltung, Güterumschlag, Logistik
- öffentliches Recht, Gefahrguttransportversicherung
- Verteidigung bei Verstößen gegen öffentliche Vorschriften
- Arbeitszeiten / Lenkzeiten
- Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz
- Verstöße gegen die Autobahnmautgesetze
- Verkehrssteuern, Zollrecht und Zollanwicklung
- Transportversicherungsrecht
- Eisenbahntransportrecht
- Lufttransportrecht
- Binnenschiffahrt und Seerecht
Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Strafrechts unabhängig davon, ob sich Ihre Angelegenheit noch im Stadium des Ermittlungsverfahrens befindet oder bereits öffentliche Klage erhoben wurde.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Körperverletzungsdelikte
- Nötigung
- Freiheitsberaubung
- Nachstellung
- Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger
- Ehrdelikte (Beleidigung, Verleumdung)
- Hausfriedensbruch
- Amtsanmaßung, Widerstand gegen die Staatsgewalt
- Landfriedensbruch
- Straftaten gegen die Rechtspflege
- Aussagedelikte (falsche uneidliche Aussage, Meineid)
- Urkundenfälschung
- Brandstiftung
- Straßenverkehrsdelikte
- Vollrausch und Unterlassen der Hilfeleistung
- Amtsdelikte
- Sachbeschädigung
- Diebstahl und Unterschlagung
- Raub und raubähnliche Delikte
- Gebrauchs- und Verbrauchsanmaßung
- Pfandkehr und Vollstreckungsvereitelung
- Betrug und Computerbetrug
- Erpressung und räuberische Erpressung
- Untreue und untreueähnliche Delikte
- Begünstigung, Hehlerei und Geldwäsche
Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie umfassend auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, insbesondere bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, der dafür erforderlichen Korrespondenz mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen sowie in später zum Zwecke der Unfallregulierung ggfs. notwendig werdenden Klageverfahren.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Unfallregulierung
- Sachschaden (Reparaturkosten, Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Ersatzbeschaffung, Gutachten und Gutachterkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung)
- Personenschaden (Erwerbs-, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten)
- Schmerzensgeld
- Kfz-Haftpflicht-, Kaskoversicherung
- Haftung, Mitverschulden
- Verkehrsunfall mit Auslandsberührung
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Seit Jahrzehnten beraten und vertreten wir unsere Mandanten zuverlässig auf dem Gebiet des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, wenn Sie über eine rote Ampel gefahren sind, oder von der Polizei geblitzt wurden, wenn Ihnen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder gar der Entzug des Führerscheins drohen, wenn Ihnen vorgeworfen wird, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt zu haben, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht, Nötigung oder fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde, dann stehen wir Ihnen gerne mit unserer Kompetenz und Erfahrung zur Seite.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- Beleidigung, § 185 StGB
- Nötigung, § 240 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §315b StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Vollrausch, § 323a StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“), § 142 StGB
- Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG
- Tachomanipulation, § 268 StGB
- Sicherstellung/Beschlagnahme des Führerscheins
- (Vorläufige) Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist
- Geschwindigkeitsüberschreitung (Radar-, Lasermessung, Fehler der Messverfahren)
- Rotlichtverstoß
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands
- Alkoholfahrt, Cannabis- und Drogenkonsum
- Benutzung von Mobiltelefon
- Alkoholverbot für Fahranfänger
- Rechtsfolgen (Geldbuße, Fahrverbot, Dauer, Vollstreckung)
Versicherungsrecht
Versicherungen bieten Ihnen Schutz vor unerwarteten Ereignissen. Die konkret bestehenden Leistungspflichten sind zwischen den Vertragsparteien jedoch oft streitig. Betroffen hiervon ist einerseits die Frage des versicherten Umfangs und andererseits die Frage, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Neben den tatsächlichen Umständen des Versicherungsfalles ist hierfür letztlich maßgeblich das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zusammen mit dem jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Sämtliche aus diesen Vertragsquellen ableitbare Leistungsansprüche prüfen wir für Sie, ganz gleich, ob Sie Versicherungsnehmer oder Versicherer sind.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- allgemeines Versicherungsrecht, u.a.:
- Abschluss und Beendigung eines Versicherungsvertrages
- Eintritt des Versicherungsfalles
- Geltendmachung der Versicherungsleistung
- Verjährungsfragen
- Durchführung eines Versicherungsprozesses
- Kraftfahrtversicherung, u.a.:
- Verkehrsunfallregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
- Verkehrsunfallregulierung mit der eigenen Fahrzeugversicherung
- Haftpflichtversicherung, u.a.:
- a) Privathaftpflichtversicherung
- Gegenstand der Versicherung und versichertes Risiko
- Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes
- b) Berufshaftpflichtversicherung
- c) Produkthaftpflichtversicherung
- d) Betriebshaftpflichtversicherung
- a) Privathaftpflichtversicherung
- Rechtschutzversicherung, u.a.:
- Deckung und Leistung der Rechtsschutzversicherung
- Überprüfung der Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung im
- Hinblick auf die Führung eines Prozesses
- Risikoausschlüsse
- Lebensversicherung, u.a.:
- Todesfall-, Erlebensfall-, Kapitallebensversicherung
- Beendigung der Lebensversicherung durch eintritt des
- Versicherungsfalles, Kündigung oder Anfechtung
- Beitragsfreistellung oder Realisierung des Rückkaufswertes
- Falschberatung bei Abschluss der Versicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung, u.a.:
- Eintritt der Berufsunfähigkeit
- das Recht zur Verweisung
- die vereinbarte Leistung
- Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Antragsstellung, Beantwortung der Antragsfragen
- Krankenversicherung, u.a.:
- Krankheitskostenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Unfallversicherung, u.a.:
- Eintritt des Versicherungsfalles
- Geltendmachung der versicherten Leistungen, wie Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld oder Todesfallleistung
- Risikoausschlüsse
- Überprüfung der speziellen Fristen
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Feuerversicherung
- Einbruchdiebstahl – und Raubversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Transportversicherung
Verwaltungsrecht
Als konkretisiertes Verfassungsrecht regelt das Verwaltungsrechtdas Verhältnis zwischen Staat (Bund, Ländern und Kommunen) und Bürgern. Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen sich hieraus ergebenden verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Tätigkeit erfasst unter anderem:
- öffentliches Baurecht (insb. Baugenehmigungsrecht, Bauordnungsrecht, Straßenausbau-, Erschließungskostenrecht)
- öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht), Disziplinar- und Personalvertretungsrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbe- und Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, etc.)
- Schul- und Hochschulrecht, Prüfungsrecht
- Staatshaftungsrecht
- Kommunalrecht
Anwälte & Notar
Dr. Robert
Sieren
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Maximilian
Raschdorf, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht