Dr. RobertSieren

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Dr. Robert Sieren versteht sich nicht nur als Träger eines öffentlichen Amtes, sondern zugleich auch als Dienstleister mit höchstem Qualitätsanspruch.
Durch seine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt mit zusätzlichen Fachanwaltsqualifikationen ist er befähigt auch komplexe Gestaltungsfragen in maßgeschneiderte Vertragsentwürfe zu übersetzen. Im Mittelpunkt des notariellen Handelns steht dabei grundsätzlich die strikte Neutralität des Notars.

Bei Immobilien – gleichgültig, ob bei Häusern, Eigentumswohnungen oder Erbpachtrechten – reicht das Spektrum der notariellen Tätigkeit von der Erstellung maßgeschneiderter Vertragsentwürfe über die Bestellung oder Löschung von Rechten im Grundbuch bis hin zu umfangreichen Projektentwicklungen im privaten oder gewerblichen Immobilienbereich. Die rechtssichere Gestaltung von Vertragsformulierungen, die Beachtung und Vermeidung von Risiken und die professionelle Übernahme der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden, Kreditgebern und sonstigen Beteiligten nebst Sicherstellung einer reibungslosen Vertragsabwicklung übernimmt unser Notariat dabei gewissenhaft.

Als Fachanwalt für Familienrecht ist Herr Dr. Sieren Ihr kompetenter Ansprechpartner für die Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen und Partnerschaftsverträgen. Durch eine interessengerechte und ausgewogene Vorbereitung wird sichergestellt, dass ratsame Varianten und Modifikationen vereinbart werden und zugleich die Grenzen der Vertragsfreiheit nebst der einschlägigen Rechtsprechung beachtet werden. Zugleich achtet Herr Dr. Sieren darauf, dass weitere Schnittstellen und Berührungspunkte zum Erb- und Pflichteilsrecht niemals unbeachtet bleiben und sinnvolle begleitende Maßnahmen, wie z.B. Vorsorgevollmachten einschließlich Betreuungs- und Patientenverfügungen berücksichtigt werden.

Fachgebiete

  • Notar
  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeits­schwerpunkte

  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht und Wirtschaftsrecht

Der Streit zwischen Hinterbliebenen durch die Mehrdeutigkeit, Unvollständigkeit oder sogar durch die völlige Unwirksamkeit von letztwilligen Verfügungen ist sicherlich niemals gewollt. Herr Dr. Sieren steht hier für eine kompetente, zielorientierte und rechtssichere Umsetzung des letzten Willens, um diesen Streit zu vermeiden. In Einzeltestamenten, gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten und auch in Erbverträgen werden durchausführliche Gespräche und eine gemeinsame Ausarbeitung der wirkliche Wunsch ermittelt und unter Beachtung weiterer Formerfordernisse in sinnvolle Gestaltungen überführt. Herr Dr. Sieren hilft dabei, wirksame und eindeutige Regelungen zu treffen. Hierbei erörtert und beachtet er stets problematische Bereiche, wie zum Beispiel geschiedene Ehen, Patchwork-Familien, die Beteiligung von Unternehmen, Vermögen im Ausland, Risiken im Zusammenhang mit den öffentlichen Leistungsträgern sowie das Pflichtteilsrecht.

Zudem hilft Herr Dr. Sieren bei einer rechtzeitigen Nachlassplanung durch Gestaltungen der vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragungen zu Lebzeiten einschließlich hier gegebenenfalls notwendigen Pflichtteilsverzichtsverträgen.

Herr Dr. Sieren prüft zudem die erforderliche Geschäfts- und Testierfähigkeit, weshalb notarielle Testamente oder Erbverträge selten angegriffen werden. Ferner ist durch die notarielle Beurkundung ein Erbschein nach dem Todesfall häufig überflüssig.

Durch seinen vertieften Einblick in das Handels- und Gesellschaftsrecht ist Herr Dr. Sieren in der Lage, Sie bereits bei der Wahl der richtigen Rechtsform unter Beachtung von Haftungsfragen zu beraten und zugleich die notwendigen Vertragsgestaltungen und Anmeldungen zu den zuständigen Handelsregistern zu entwerfen. Herr Dr. Sieren stellt auch die rechtssichere Gestaltung und Vorbereitung sowie die Umsetzung von Maßnahmen des unternehmerischen Lebens sicher. Hierunter fallen etwa Gesellschafterversammlungen, Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen, die Protokollierung von Hauptversammlungen, die Aufnahme von neuen Gesellschaftern, den Verkauf und die Übertragung von Geschäftsanteilen, Umwandlungsvorgänge (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel) und auch die Liquidation von Gesellschaften. Herr Dr. Sieren wird stets mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern vertrauensvoll zusammenarbeiten und auf die notwendigen begleitenden Maßnahmen aufmerksam machen.

Kontakt

Sekretariat

Frau Sturmlechner
Mail rechtsanwaelte@cherek.org
Tel. 0541/ 33513-0