Anwaltsnotariat

Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften. Dabei ist der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet.

Notarielle Urkunden haben eine besondere Beweisfunktion und können selbst Grundlage der Zwangsvollstreckung sein. Im Rechtsverkehr wird ihnen auch deshalb ein besonderes Vertrauen entgegengebracht, weil sie von einem besonders sachkundigen Juristen – dem Notar – errichtet werden. Notarielle Urkunden schaffen zugleich Gewissheit über die Identität der beteiligten Personen und garantieren, dass deren Wille präzise in der Niederschrift wiedergegeben ist. Sie schaffen ganz allgemein Rechtssicherheit, weshalb ihre Errichtung auch für Angelegenheiten in Betracht gezogen werden sollte, bei denen die Form der notariellen Beurkundung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

Als erfahrenes Anwaltsnotariat mit hochqualifizierten Mitarbeitern stehen wir Ihnen zur Erbringung jedweder notarieller Dienstleistung zur Verfügung. Seien es Angelegenheiten im Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- oder Familienrecht – wir arbeiten für Sie schnell und juristisch genau.

Verschaffen Sie sich über unsere Tätigkeit einen Überblick durch das Anklicken der nachstehenden Themengebiete. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, lassen Sie sich gerne über unsere allgemeine Rufnummer mit einem/einer Angestellten unseres Anwaltsnotariats verbinden oder schreiben sie uns eine Email.






Die zur Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages erforderlichen Informationen überlassen Sie uns gerne vorab per Email, damit wir Ihnen einen zeitnahen Beurkundungstermin anbieten können.